Tipps zur Skiversicherung
Versicherung auf Italiens Skipisten wird ab dem 01.01.2022 Pflicht
Versicherung auf Italiens Skipisten wird ab dem 01.01.2022 Pflicht
Ab 01. Januar 2022 gelten auf Italiens und Südtirols Skipisten verschärfte Sicherheitsvorschriften. Neben einer Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer bis 18 Jahren und vermehrten Alkoholkontrollen, wird eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für alle Skifahrer verpflichtend. Bei Verstoß werden neben dem Entzug der Liftkarten zusätzlich Verwaltungsstrafen in Höhe von € 100,- bis € 150,- erhoben.
Beim Skipasskauf werden zukünftig in Italien und Südtirol allen Skifahrern eine Haftpflichtversicherung angeboten (Preis einer Tageshaftpflicht beträgt ca. € 2,50). Der Abschluss ist für DSV aktiv- Mitglieder nicht erforderlich. Denn in allen Versicherungspaketen der DSV aktiv-Mitgliedschaft ist über die ARAG schon immer eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden beim Skisport inkludiert.
Ein entsprechender Nachweis über den Besitz einer Haftpflichtversicherung ist unserer Recherche nach bis dato nicht mitzuführen. Wir empfehlen dennoch unseren DSV aktiv-Mitgliedern Ihre DSV aktiv-Mitgliedskarte (dünner folierter Ausweis, der von der Jahresrechnung abgelöst werden kann) beim Skifahren und Liftkartenkauf vor Ort mitzuführen.
Eine Übersicht aller Versicherungsleistungen für jedes DSV-Versicherungspaket inkl. der Versicherungssummen finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.ski-online.de/skiversicherung/ueberblick-der-leistungen.html (in Deutsch)
https://www.ski-online.de/ski-insurance/overview-of-benefits.html (in Englisch)
Eine einfach Hardcopy mit Deinem Smartphone in Verbindung mit Deiner Mitgliederkarte, die Du mit Deiner Rechnung als dünnen folierten Karton für den Geldbeutel erhalten hast, sollten ausreichen. Sinnvoll ist ebenso ein Handyfoto der privaten Haftpflichtversicherungspolice.
Für die nächste Saison streben wir an, unseren Mitglieder eine elektronischen Mitgliederausweis für das Smartphone zur Verfügung zu stellen.
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